Reglement


Es gilt im Grundsatz das Reglement von Swiss Triathlon für alle Rennen. Hier findest du alle Informationen dazu.

Zusammengefasst das Wichtigste aus dem Reglement:

 

Die TeilnehmerInnen sind verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Sie haben das bestehende Wettkampfreglement von Swiss Triathlon (www.swisstriathlon.ch) sowie diese Wettkampfbestimmungen zu beachten, die Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen von Schiedsrichtern und Volunteers Folge zu leisten.

 

Jede/r TeilnehmerIn ist selbst für die korrekte Einhaltung der Streckenvorgaben/Anzahl Runden verantwortlich.

 

Wechselzonee (check-in/out)

Die Wechselzone darf nur von TeilnehmerInnen und Volunteers mit Ausweisen betreten werden! Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt. Die Räder müssen innerhalb der Wechselzone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Bitte nicht auf den Boden legen.

 

Es ist verboten, die eigene Position in der Wechselzone zu markieren!

Der check-out ist nur gegen Vorweisen der Startnummer möglich.

 

Ausrüstung & Startnummern

Die TeilnehmerInnen sind für ihre einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Es ist untersagt, die Lauf- oder Velostrecken mit nacktem Oberkörper zu bestreiten. Der Kleiderwechsel hat in der Wechselzone zu erfolgen.

 

Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Velofahren auf dem Rücken zu tragen.

 

Schwimmen

Es ist die bei der Startnummernausgabe vom Veranstalter abgegebene Badekappe zu tragen.

Im Falle niedriger Wassertemperaturen und in Abhängigkeit der Lufttemperatur werden die Vorschriften gemäss Wettkampfreglement von Swiss Triathlon bezüglich einer Neoprenanzug-Tragepflicht oder einer Verkürzung der Schwimmstrecke in Kraft treten. Sollte das Schwimmen nicht möglich sein, wird das Schwimmen durch einen Lauf ersetzt. Die TeilnehmerInnen werden rechtzeitig und mit genug Vorbereitungszeit vor und am Wettkampftag über die geltenden Regelungen informiert.

 

Im Falle einer Neoprenanzug-Tragepflicht sind nur solche Neoprenanzüge erlaubt, die auch Arme und Beine bedecken und nicht nur den Torso.

 

Radfahren

Das Rad muss in technisch einwandfreiem Zustand sein. Es besteht eine Helmtragepflicht auf der gesamten Radstrecke.

 

Das Radfahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben eine/r TeilnehmerIn ist verboten. Der Minimalabstand beträgt gemäss den Bestimmungen von Swiss Triathlon 10 Meter.

 

Auf der Radstrecke gelten die normalen Verkehrsregeln, auch wenn die Strecke verkehrsfrei ist. Besonders gilt: auf der rechten Seite fahren, auf der linken Seite überholen! Das Überfahren der (auch gestrichelten) Mittellinie ist strengstens verboten und führt zur Disqualifikation.

 

Bei Verstössen gegen diese Regeln können die Schiedsrichter fehlbare Teilnehmer/-innen mit sofortiger Wirkung disqualifizieren oder die Stop‘n‘Go-Regel anwenden.

 

Lauf

Aus Sicherheitsgründen und auch der Fairness wegen gehören die Laufstrecken ausschliesslich den TeilnehmerInnen. Jegliche Art von Begleitung ist untersagt!

  

Zeitmesschip

Der Zeitmesschip muss nach dem Zieleinlauf abgegeben werden. Beim vorzeitigen Verlassen der Wettkampfstrecke ohne Zieleinlauf ist man für die Zeitmesschip-Abgabe selber verantwortlich. Bei Verlust des Zeitmesschips fallen für den Teilnehmer Kosten in Höhe von CHF 80.- an.

 

Doping

Antidoping Schweiz kann vor oder nach dem Wettkampf ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchführen.

 

Sanität / Arzt

Ein gut ausgebildetes Sanitäts-Team und ein Arzt stehen für Notfälle zur Verfügung.

 

Medizinische Notfall-Dienstleistungen und rezeptpflichtige Medikamente sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden entsprechend den kantonalen Regelungen abgerechnet. Eine genügende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der TeilnehmerInnen.

 

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle.